05.01.2012

Entgeltfortzahlungsversicherung: Die U1 für Ihre Minijobber steigt auf 0,7 %

2011 betrug die U1 an die Minijob-Zentrale monatlich noch 0,6 % aller Entgelte an Minijobber. Die U2 der Minijob-Zentrale im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beträgt 2012 nach wie vor 0,14 %.

Für die Durchführung der Entgeltfortzahlungsversicherung Ihrer Minijobber ist immer die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Für Ihre übrigen Teilzeitkräfte (sowie natürlich auch Vollzeitkräfte) nehmen grundsätzlich alle gesetzlichen Krankenkassen die Erhebung der Umlage sowie die Erstattung der Aufwendungen vor. Dabei ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter versichert ist. Ist der Mitarbeiter nicht versichert, wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war.

Existiert eine solche Kasse nicht, entscheiden Sie, bei welcher Kasse Sie die Versicherung durchführen. Die Krankenkassen können eine einheitliche Stelle für die Durchführung der Versicherung bestimmen.

 

Diese Meldung wurde gesponsert von dem „Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen“, das Sie jetzt volle 4 Wochen mit einem Klick hier gratis testen können.

Ihr Extra-Geschenk: Wenn Sie jetzt gleich klicken, erhalten Sie zusätzlich GRATIS die brandneue Minijob-Box mit 76 fertig zu übernehmenden Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen u. v. m.

Jetzt einfach hier klicken.

Ähnliche News

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Das Ende des ELENA-Verfahrens

Bereits seit Monaten war es bekannt: Das ELENA-Verfahren wird nicht weiter geführt. Trotzdem mussten Sie die ELENA-Meldungen weiter erstatten. Gewartet wurde auf ein entsprechendes Gesetz. Nun liegt dieses vor und gilt – soweit es das ELENA-Verfahren betrifft. ...

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Sozialversicherung: Wenden Sie jetzt den neuen Tätigkeitsschlüssel an!

Den neuen neunstelligen statt den bisherigen fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel verwenden Sie ab dem 1.12.2011. ...

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Seit 1.1.2012 zahlen Sie wieder eine Insolvenzgeldumlage

Nachdem 2011 gar keine Insolvenzgeldumlage anfiel, zahlen Sie 2012 monatlich 0,04 % der Arbeitsentgelte Ihrer Mitarbeiter an die jeweilige Einzugsstelle. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!