Entgeltfortzahlungsversicherung: Die U1 für Ihre Minijobber steigt auf 0,7 %
Ihr Betrieb nimmt an der Entgeltfortzahlungsversicherung für Ihre Aufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit teil, wenn er maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt. Im Rahmen dieser Versicherung führen Sie eine monatliche Umlage U1 ab. Für Ihre Minijobber zahlen Sie die U1 an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See, und zwar in Höhe von 0,7 % seit dem 1.1.2012.
2011 betrug die U1 an die Minijob-Zentrale monatlich noch 0,6 % aller Entgelte an Minijobber. Die U2 der Minijob-Zentrale im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beträgt 2012 nach wie vor 0,14 %.
Für die Durchführung der Entgeltfortzahlungsversicherung Ihrer Minijobber ist immer die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Für Ihre übrigen Teilzeitkräfte (sowie natürlich auch Vollzeitkräfte) nehmen grundsätzlich alle gesetzlichen Krankenkassen die Erhebung der Umlage sowie die Erstattung der Aufwendungen vor. Dabei ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter versichert ist. Ist der Mitarbeiter nicht versichert, wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war.
Existiert eine solche Kasse nicht, entscheiden Sie, bei welcher Kasse Sie die Versicherung durchführen. Die Krankenkassen können eine einheitliche Stelle für die Durchführung der Versicherung bestimmen.
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