Ihr Mitarbeiter wünscht Teilzeit? Auf diese Formalien und Fristen kommt es an
Möchte ein bislang Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, kann er das tun, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Möchte ein bislang Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, kann er das tun, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beschäftigung des Mitarbeiters von mehr als 6 Monaten
- dauerhafte Beschäftigung von mehr als 15 Mitarbeitern in Ihrem Betrieb
- Antragstellung auf Teilzeit 3 Monate vor Inanspruchnahme
- keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe
- kein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit innerhalb der letzten 2 Jahre
Wenig bekannt:
Für den Antrag Ihres Mitarbeiters auf Teilzeitbeschäftigung gibt es keine Formvorschrift, das heißt, dass der Antrag auch mündlich gestellt werden kann. Aber:
Ihr Mitarbeiter muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll – nicht muss – dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben, § 8 Absatz 2 TzBfG.
Wichtig:
Da Ihr Mitarbeiter mit dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG nicht nur eine Verringerung des zeitlichen Umfangs der geschuldeten Arbeitsleistung, sondern auch eine Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit verlangen kann, haben Sie die Pflicht, sowohl hinsichtlich der gewünschten Verringerung als auch der Neuverteilung der Arbeitszeit Verhandlungen zu führen (Verhandlungspflicht). Ziel soll sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden, § 8 Absatz 3 TzBfG.
Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit müssen Sie Ihrem Mitarbeiter den Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen beziehungsweise, falls Sie das Teilzeitbegehren Ihres Mitarbeiters ablehnen wollen, dem Ablehnungswunsch widersprechen (Mitteilungspflicht).
Vorsicht Falle:
Versäumen Sie diese Frist oder widersprechen Sie nur mündlich, dann gilt Ihr Schweigen als Zustimmung. Das hat zur Folge, dass sich die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters zu dem von Ihrem Mitarbeiter gewünschten Datum in dem von Ihrem Mitarbeiter gewünschten Rahmen reduziert, so genannte Zustimmungsfiktion, § 8 Absatz 5 Satz 2 und 3 TzBfG.
Nicht vergessen:
Denken Sie daran, dass die schriftliche Mitteilung von der Geschäftsleitung unterzeichnet sein muss. Sind mehrere gemeinschaftlich zur Vertretung des Unternehmens berechtigt, dann muss das Schreiben von allen Vertretern unterzeichnet sein.
Tipp: Um den Zugang der Ablehnung an Ihren Mitarbeiter beweisen zu können, empfiehlt es sich, diese persönlich gegen Empfangsbestätigung und unter Zeugen an Ihren Mitarbeiter auszuhändigen oder aber mittels Boten zustellen zu lassen. Der Bote sollte zuvor das Ablehnungsschreiben lesen und Datum und Uhrzeit sowie Inhalt des Schreibens protokollieren.
Da mit Antragstellung die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt, ist es wichtig, dass bei mündlicher Antragstellung die Geschäftsleitung beziehungsweise Personalabteilung umgehend Kenntnis von dem Antrag Ihres Mitarbeiters erhält und auch den Antragszeitpunkt dokumentiert.
Tipp: Weisen Sie daher die Weisungsbefugten darauf hin, dass Teilzeitbegehren unverzüglich an die Personal- oder Geschäftsleitung weiterzugeben sind. Sollten Sie dennoch die Frist versäumt haben, bleibt Ihnen nur der Weg, den ursprünglichen Zustand im Wege einer Änderungskündigung wiederherzustellen.
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