Gleitzone: So berechnen Sie ab 2011 die Beiträge
Ihre Teilzeitkräfte, die zwischen 400,01 und 800 € monatlich verdienen, befinden sich automatisch in der sogenannten Gleitzone. In diesem Fall müs sen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nach reduzierten Beitragsbemessungsgrundlagen abführen.
Die Gleitzonenformel, die Sie für deren Berechnung anwenden, wird sich zum 1.1.2011 ändern.
Für Ihre Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es in der Gleitzone keine Besonderheiten: Sie errechnen Ihre Beiträge, wie für alle anderen Mitarbeiter auch, aus dem vollen Arbeitsentgelt. Die Arbeitnehmeranteile resultieren aber aus einem reduzierten Arbeitsentgelt.
Wie Sie ab 1.1.2011 die Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone berechnen
Das für den Arbeitnehmer beitragspflichtige Arbeitsentgelt errechnen Sie ab dem 1.1.2011 folgendermaßen:
1. Ermitteln Sie das Gleitzonenentgelt
Das Gleitzonenentgelt (das für die Arbeitnehmerbeiträge maßgebende Entgelt) berechnen Sie grundsätzlich nach der folgenden Formel:
F x 400 + (2 – F) x (Arbeitsentgelt – 400) = Gleitzonenentgelt
F ist ein Faktor, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Ab dem 1.1.2011 beträgt er 0,7435 (2010: 0,7585).
Alternativ können Sie die Formel auch stark vereinfachen. Die vereinfachte Berechnungsformel wird von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger herausgegeben. Sie müssen sich dann nur noch nach der gekürzten Formel richten und benötigen die ausführliche nur in den Fällen, in denen Sie die vereinfachte überprüfen möchten. Die vereinfachte Berechnungsformel lautet ab dem 1.1.2011:
1,2565 x Arbeitsentgelt – 205,20 = Gleitzonenentgelt
2. Berechnen Sie den Gesamtbeitrag
Um nun aus dem Gleitzonenentgelt den Arbeitnehmerbeitrag für den jeweiligen Sozialversicherungszweig zu ermitteln, berechnen Sie zunächst den Gesamtbeitrag:
Gesamtbeitrag = Gleitzonenentgelt x halber Beitragssatz des jeweiligen Versicherungszweigs x 2
3. Ermitteln Sie den Arbeitnehmerbeitrag
Der Beitrag für den Mitarbeiter ergibt sich dann wie folgt:
Arbeitnehmerbeitrag = Gesamtbeitrag aus Schritt 2 – Arbeitgeberbeitrag auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts
Beispiel: So berechnen Sie den Rentenversicherungsbeitrag
Ihr Mitarbeiter verdient monatlich 700 €. Sie ermitteln die Beiträge zur Rentenversicherung für diesen Beschäftigten.
- Das Gleitzonenentgelt dieses Mitarbeiters beträgt ab dem 1.1.2011:
1,2565 x Arbeitsentgelt – 205,20 = 674,35 - Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung beträgt:
674,35 € x 9,95 % x 2 = 134,20 € - Der Arbeitnehmer muss daher folgenden Beitrag zur Rentenversicherung zahlen:
134,20 € – 69,65 € (Arbeitgeberbeitrag = 9,95 % von 700 €) = 64,55 €
Achtung: Die Arbeitnehmerbeiträge zu allen anderen Versicherungszweigen erhalten Sie auf dieselbe Weise bei Verwendung der entsprechenden Werte.
Gleitzone: Wie Sie einen Midijobber erkennen
Um Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden, müssen Sie eine Teilzeitkraft innerhalb der Gleitzone auf Anhieb als solche erkennen und behandeln. Ihre entsprechende Nachprüfung steht also vor allem bei der Neueinstellung von Teilzeitkräften und bei Entgeltänderungen an. Um nichts zu übersehen, gehen Sie am besten systematisch nach folgender Checkliste vor.
| 1. Schritt: Ermitteln Sie das regelmäßige Arbeitsentgelt „Regelmäßiges“ Arbeitsentgelt bedeutet, dass Sie die Höhe aller maßgebenden Entgeltbestandteile vorausschauend für ein Jahr betrachten und dass diese durchschnittlich innerhalb der Gleitzonenspanne liegen. Achtung: Auch bei einer Entgeltänderung gehen Sie so vor. Das bedeutet, dass Sie bei jeder Anpassung des Arbeitsentgelts von einem neuen Beurteilungszeitpunkt ausgehen. |
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| 2. Schritt: Multiplizieren Sie das monatliche Entgelt des Mitarbeiters mit 12 und addieren Sie EinmalzahlungenEs zählen alle Einmalzahlungen, die dem Mitarbeiter mindestens einmal jährlich mit Sicherheit zustehen und die der Höhe nach bekannt sind (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das jährlich gezahlt wird). Das Ergebnis ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. | ? |
| 3. Schritt: Schätzen Sie die Höhe gegebenenfalls Haben Sie kein festes Entgelt mit dem Mitarbeiter vereinbart, müssen Sie gewissenhaft schätzen. Wie Sie bei dieser Schätzung vorgehen (Rechenweg), haben Sie in den Personalunterlagen zu dokumentieren. Ihre Schätzung ist für die Vergangenheit selbst dann maßgebend, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sie unzutreffend ist. | ? |
| 4. Schritt: Teilen Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt durch 12. Damit erhalten Sie das regelmäßige monatliche Entgelt. | ? |
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