Von Günter Stein, 11.01.2012

Lohnsteuerkarte von 2010 gilt auch für 2011

Damit besteht für Ihre Mitarbeiter natürlich auch keine Verpflichtung, Ihnen die Lohnsteuerkarte für das nächste Jahr vorzulegen.

Das elektronische Verfahren wird – anders als ursprünglich geplant – vollumfänglich erst ab 2012 gelten. Die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten werden ab dann in einer Datenbank des Finanzamts hinterlegt sein und für Sie als Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt werden.

Übergangsstadium für alte Lohnsteuerkarte

Bis zum Start gilt für 2011 ein Übergangsstadium, in dem die Lohnsteuerkarte von 2010 weiter gültig bleibt. Die auf ihr enthaltenen Lohnsteuermerkmale gelten ausnahmsweise weiter und kommen auch für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer 2011 zum Tragen. Bei Bedarf können sie vom Finanzamt allerdings geändert werden – und Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Änderungen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) dort mitzuteilen.

Wichtig: Das heißt für Sie: Die Lohnsteuerkarten von 2010 dürfen keinesfalls wie üblich am Jahresende vernichtet werden! Erst mit Ablauf des 31.12.2011 können Sie sie entsorgen. Weisen Sie Ihre Lohnbuchhaltung dringend darauf hin!

Hinweis: Wechselt einer Ihrer Mitarbeiter zu einem anderen Arbeitgeber, sind Sie verpflichtet, ihm die Lohnsteuerkarte 2010 zu überlassen. Umgekehrt bekommen Sie bei neuen Mitarbeitern die Lohnsteuerkarte vom früheren Arbeitgeber. Bei neuen Mitarbeitern, die aus 2010 keine Lohnsteuerkarte haben, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.

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