Von Günter Stein, 11.01.2012

Lohnsteuerbescheinigung 2010: Nur mit Identifikationsnummer

Identifikationsnummer seit 1.11.2010

Die Finanzverwaltung akzeptierte grundsätzlich noch bis zum 31.10.2010, wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 unter Angabe der eTIN übermitteln und die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht in das Lohnkonto Ihrer Mitarbeiter übernommen haben. Seit dem 1.11.2010 dürfen Sie die eTIN allerdings nur noch verwenden,

  • wenn die steuerliche Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerkarte Ihres Arbeitnehmers nicht eingetragen ist,
  • Ihr Arbeitnehmer sie Ihnen nicht mitgeteilt hat
  • und wenn Sie die Identifikationsnummer Ihres Arbeitnehmers im Rahmen der Anfragemöglichkeit nicht ermitteln konnten.

Lohnsteuerbescheinigung wird erst am Jahresende übermittelt

Da der Fiskus die eTIN nur noch bis zum 31.10.2010 akzeptierte, hat sie für Sie ausgedient.

Die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für Ihre Mitarbeiter übermitteln Sie ohnehin erst nach Abschluss des Jahres 2010. Dann nutzen Sie ohnehin nur noch die Identifikationsnummer. Für die Übermittlung der Daten haben Sie bis zum 28.2.2011 Zeit.

Identifikationsnummer ersetzt eTIN

Die Identifikationsnummer erhalten alle natürlichen Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind. Diese Nummer ist ein Leben lang gültig und ersetzt die eTIN. Jeder Ihrer Mitarbeiter hat bereits im Herbst 2008 seine persönliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Sofern die Nummern Ihrer Mitarbeiter noch nicht vorliegen, können Sie den nachfolgenden Service des Bundesfinanzministeriums nutzen.

Elektronisches Anfrageverfahren zur Abfrage der ID-Nummer

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt Ihnen ein elektronisches Anfrageverfahren zur Abfrage der Identifikationsnummern Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung. Dadurch erleichtert sich für Sie die Übernahme der Daten Ihrer Arbeitnehmer in das Lohnkonto.

Abfragemöglichkeit bis zum 31.12.2010

Bis zum 31.12.2010 steht Ihnen in Ihrem ElsterOnline-Portal unter der Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ die Möglichkeit offen, die Identifikationsnummer für Ihre Mitarbeiter abzufragen.

Nähere Informationen erhalten Sie im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter www.elsteronline.de/eportal (Rubrik „Leistungen“). Dort wird unter der Überschrift „Dienste“ auf die Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ hingewiesen.

Keine direkte Abfrage

Stellen Sie sich die Abfragemöglichkeit im ElsterOnline-Portal jedoch nicht als eine direkte Frage-Antwort-Möglichkeit vor. Die Daten Ihrer Mitarbeiter müssen im Datei-Format „csv“ vorliegen, das Sie aus Ihrem Lohnprogramm generieren. Sollte dies bei Ihrem Programm nicht möglich sein, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Software-Anbieter. Ein solcher Datensatz sieht dann wie folgt aus:

19050;Mustermann;1967-03-31;91052;Erlangen;Monique;Müller;Hauptstraße;12

Die einzelnen Daten bedeuten Folgendes:

Ordnungsbegriff des Arbeitgebers 19050
Familienname des Arbeitnehmers Mustermann
Geburtsdatum des Arbeitnehmers 31. 3.1967
Postleitzahl (Inlandsadresse) 91052
Wohnort (Inlandsadresse) Erlangen
Vorname des Arbeitnehmers Monique
Geburtsname des Arbeitnehmers Müller
Straße (Inlandsadresse) Hauptstraße
Hausnummer (Inlandsadresse) 12

Antwort wird im ElsterOnline-Portal bereitgestellt

Die Antwort auf Ihre Anfrage wird im ElsterOnline-Portal bereitgestellt und kann von Ihnen abgerufen werden.

Berichtigung von Lohnsteuerbescheinigungen

Die eTIN dürfen Sie seit dem 1.11.2010 nur noch für Korrekturen und Berichtigungen einer mit eTIN unrichtig übermittelten Lohnsteuerbescheinigung verwenden. Denn Ihre erneute Übermittlung wird nur dann als Korrektur erkannt, wenn Sie das vorher verwendete Ordnungsmerkmal unverändert beibehalten.

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