Von Günter Stein, 14.05.2008

Jetzt erlaubt: Die Ausgliederung Ihrer betrieblichen Altersversorgung

Der Wert der Gesamtanwartschaften, die Mitarbeitern aus der betrieblichen Altersvorsorge zustehen, beträgt nach Schätzungen bereits rund 480 Milliarden €, Tendenz steigend. Als Arbeitgeber, der eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, haben Sie da natürlich ein hohes Interesse an einer finanziellen Absicherung. Diese kann durch Rückstellungen, Zahlungen in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds usw. geschehen.

Ein Arbeitgeber hat jetzt einen anderen Weg gewählt: Er hat seine betriebliche Altersversorgung in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert. Genauer: Ein Unternehmen hatte einzelne Betriebsteile verkauft. Der Käufer gliederte die "aktiven Geschäftsbereiche" weiter aus und behielt als nunmehr reine Rentnergesellschaft nur die Verwaltung der Betriebsrenten für sich.

Dagegen klagte einer der Betriebsrentner. Ohne Erfolg. Nach Auffassung der Richter am Bundesarbeitsgericht ist eine solche Vorgehensweise in Ordnung. Voraussetzung: Die Rentnergesellschaft wird mit ausreichend hohen Mitteln ausgestattet um die Betriebsrenten tatsächlich zahlen und auch regelmäßig anpassen zu können (BAG, Urteil vom 11. März 2008, Az. 3 AZR 358/06).

Achtung: Die weiteren Mindestanforderungen, deren Missachtung Sie als Arbeitgeber bei einer solchen Ausgliederung schadenersatzpflichtig machen, wollen die BAG-Richter später in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung (die derzeit noch nicht vorliegt) konkretisieren. Ich informiere Sie dann natürlich sofort.

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