Lohnabrechnung: Rückgabe des Firmenwagens bei Krankheit
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war bereits 9 Monate arbeitsunfähig, als der Leasingvertrag für seinen auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen ablief. Der Arbeitgeber forderte den Mitarbeiter daher auf, den Wagen zurückzugeben.
Der Mitarbeiter folgte dem zwar, verlangte aber Schadensersatz für die entgangene Privatnutzung.
Lohnabrechnung: Arbeitgeber darf Dienstwagen zurückfordern
Die Entscheidung: Nach Auffassung des Gerichts durfte der Arbeitgeber den Wagen ersatzlos zurückfordern. Denn die Privatnutzung eines Firmenwagens ist Teil der Vergütung. Bei Arbeitsunfähigkeit sind Sie nur für 6 Wochen zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet. Anschließend hat der Mitarbeiter keine Vergütungsansprüche mehr und folglich auch keinen Anspruch auf den Firmenwagen (ArbG Stuttgart, 25.2.2009, 20 Ca 1933/08, n. rk.).
Lohnabrechnung: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus
Beachten Sie: Der Mitarbeiter versuchte den Vergleich mit einer Werkswohnung. Diese müsse ja auch nicht bei Arbeitsunfähigkeit verlassen werden. Das ließ das Gericht – wohl zu Recht – nicht gelten. Abschließende Klarheit wird aber nur eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringen, die nun zu erwarten ist.
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