Von Günter Stein, 02.02.2012

Lohnabrechnung: Weihnachtsgeld für kranke Mitarbeiter

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter lange Zeit krankheitsbedingt abwesend ist, muss er damit rechnen, dass sein Weihnachtsgeld gekürzt wird. Allerdings kann die Kürzung von Seiten des Arbeitgebers nicht willkürlich geschehen, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Einzelnen: Ihr Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld eines erkrankten Mitarbeiters nur dann kürzen, wenn er l dies durch Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ausdrücklich so vereinbart hat oder l die Zahlung des Weihnachtsgelds ohnehin nur unter Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt hat.

Lohnabrechnung: In dieser Höhe dürfen Sie das Weihnachtsgeld kürzen

Die Kürzung darf pro Arbeitsunfähigkeitstag höchstens 1/4 des Arbeitsentgelts betragen, das Ihr Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt pro Arbeitstag erhält. Das bedeutet: Wenn einer Ihrer Mitarbeiter in diesem Jahr 4 Monate oder länger krank war und die Mitarbeiter allgemein ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts erhalten, geht er gänzlich leer aus.

Lohnabrechnung: Wenn das Weihnachtsgeld fest zugesagt war

Aber beachten Sie: Hat Ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld fest zugesagt und zwar, ohne die Kürzung wegen Krankheit ausdrücklich zu vereinbaren, muss er es dem erkrankten Mitarbeiter sogar dann zahlen, wenn dieser das ganze Jahr über krankheitsbedingt abwesend  

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