Minijobs – Die Gleitzone als Vorteil für Arbeitnehmer
Verdient ein Arbeitnehmer bis zu 400 Euro im Monat, greift die Minijob-Regelung, und er zahlt praktisch keine Sozialversicherung. Dafür überweisen Sie als Arbeitgeber mit derzeit insgesamt 30,1 % vom Bruttolohn einen etwas höheren Prozentsatz in die Sozialversicherung als bei besser Verdienenden.
Oberhalb des Niedriglohnsektors galt bis vor wenigen Jahren für den Arbeitnehmer der unverminderte Sozialversicherungssatz von insgesamt gut 21 %. Verdient ein Arbeitnehmer 500 Euro im Monat, hätte er dadurch den gleichen Nettolohn wie ein Arbeitnehmer, der 400 Euro verdient und damit noch in die Minijob-Regelung fällt.
Der Gesetzgeber hat deswegen im Jahr 2003 so genannte Midijobs eingeführt. Diese sehen eine Gleitzone bei einem Bruttolohn zwischen 400,01 und 800 Euro vor. Anders als beim Minijob zahlt der Arbeitnehmer darin einen Sozialversicherungsanteil, der je nach Höhe des Einkommens zwischen rund 11 und rund 21 % liegt. Die Ziele der Midijob-Regelung sind:
- Die Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich zu senken. Das soll Beschäftigungen knapp über der Grenze zu Minijobs (bis 400 Euro) attraktiv machen.
- Jede legale Beschäftigung sozial abzusichern. Hauptsächlich geht es dabei um den Krankenversicherungsschutz.
- Den Anreiz einer Beschäftigung zu erhöhen. Arbeitslose sollen dadurch leichter wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
- Sozialversicherungen sollen die Möglichkeit erhalten, weitere Beitragsquellen zu erschließen, um die finanzielle Stabilisierung zu gewährleisten.
Für den Arbeitgeber ändert sich mit der Midijob-Regelung wenig. Die Gesamtkosten (Bruttogehalt und Sozialversicherungsanteil) je Beschäftigtem steigen für ihn proportional an. Für den Arbeitnehmer hat die Regelung den Vorteil, dass die Beiträge nicht von 0 auf 21 % hoch schnellen, sondern moderat anwachsen. Ein Midijobber, der im Monat 650 Euro brutto verdient, zahlt beispielsweise einen Sozialversicherungsanteil von rund 16% (etwa 105 Euro).
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