Minijobs: Wie Sie 400-Euro-Kräften mehr als 400 Euro zahlen
Wer sagt eigentlich, dass eine 400-€-Kraft nur 400 € verdienen darf? Wenn Sie Ihren verdienten 400-€-Kräften oder auch als Mini-Jobbern angestellten Angehörigen etwas Gutes tun wollen, können Sie ihnen einiges zukommen lassen – und gleichzeitig Steuern und Abgaben sparen.
Gerade jetzt sind solche Gehalts-Extras wichtig – wenn Sie Mitarbeiter halten und motivieren wollen, aber wegen der ungewissen wirtschaftlichen Situation noch keine Vollzeitkräfte einstellen wollen.
Benzingutscheine für Minijobber gelten als Sachbezug
Das einfachste und beliebteste Extra für Ihre Angestellten und Minijobber sind gerade bei den hohen Benzinkosten die so genannten Benzingutscheine von Ihnen als Arbeitgeber. Ein solcher Benzingutschein, den Sie als Unternehmer dem Mitarbeiter geben, ist im Finanzamtsdeutsch ein Sachbezug. Aktuell sind Sachbezüge bis zu einem monatlichen Betrag von 44 € (inklusive Umsatzsteuer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geben Sie Ihrem Mitarbeiter monatlich einen solchen Benzingutschein, kann er steuer- und sozialabgabenfrei tanken!
Wichtig aber: Bei Benzingutscheinen darf kein Euro-Betrag angegeben sein. Auf dem Gutschein muss also stehen: „Gutschein für den Bezug von 25 Litern Super bei der xy-Tankstelle.“ Ihre örtliche Tankstelle weiß das aber und hält entsprechende Gutscheine bereit.
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Wie Sie Minijobbern mehr als 400 Euro zahlen können
Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, Gehalt brutto für netto zu zahlen. Für das Unternehmen fallen in der Regel allenfalls pauschalierte Lohnsteuerbeträge an – und der Mitarbeiter erhält die Zahlungen ohne Abzüge.
Erholungsbeihilfen – „Urlaubsgeld“ für Ihre Mitarbeiter
Wenn Sie diese Beihilfen mit 25 % pauschal versteuern, können Sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sozialabgabenfrei für den Urlaub zahlen:
- 156 € für den Arbeitnehmer,
- 104 € für den Ehepartner und
- 52 € für jedes Kind.
Wichtig: Das Geld muss zeitnah verwendet werden. Das heißt: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sollte den Urlaub binnen 6 Wochen nach Auszahlung angetreten haben. Nehmen Sie den Nachweis (z. B. Tickets) zu den Lohnunterlagen.
Kinderbetreuungskosten
Für Mitarbeiter mit nicht schulpflichtigen Kindern können Sie die Kosten in tatsächlicher Höhe für Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter übernehmen.
Beispiel: Die Mitarbeiterin hat ein nicht schulpflichtiges Kind, das in den örtlichen Kindergarten geht. Sie zahlt 60 € Kindergartengebühren im Monat. Diese können Sie übernehmen. Das entspricht einer Bruttolohnerhöhung von weit über 100 €. Der Kindergartenzuschuss kostet Sie dagegen nur 60 ?€ – und Sie können ihn selbstverständlich als Betriebsausgabe absetzen.
Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten sind steuerfrei
Wichtig: Der Gesetzgeber hat in § 3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) festgelegt, dass die von Ihnen als Arbeitgeber erbrachten Leistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung vollkommen steuerfrei und beitragsfrei sind. ?Als „vergleichbare Einrichtungen“ gelten beispielsweise Kindertagesstätten, Kinderkrippen, aber auch Tagesmütter, Wochenmütter und Ganztagspflegestellen.? Doch Achtung! ?Die alleinige Betreuung im Haushalt, z.B. durch Kinderpflegerinnen, Haushaltshilfen, Wochenmütter und Familienangehörige, genügt nicht.
Fazit: Mit solchen Gehalts-Extras haben Sie die Chance, die Einkünfte Ihrer 400-€-Kräfte zu erhöhen, ohne Steuern und Sozialabgaben einzuplanen. So halten Sie die Personalkosten niedrig und steigern gleichzeitig die Motivation.
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