10.03.2010

Minijobs: Urlaub bei 400-Euro-Kräften - So geht’s

Minijobs: 400-Euro-Kräfte haben Urlaubsanspruch

Die Antwort: 400-Euro-Kräfte sind geringfügig Beschäftigte, denen Sie – natürlich – wie jedem anderen Arbeitnehmer auch – Urlaub  gewähren müssen. Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage richtet sich dabei entweder nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder dem Bundesurlaubsgesetz (der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Werktage – zu den Werktagen zählt auch der Samstag).

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Minijobs: Gleiche Anzahl freier Wochen wie Vollzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte – wie etwa Minijobber – erhalten zwar weniger Urlaubstage als Vollzeitkräfte, wenn sie z. B. nur an zwei Tagen in der Woche arbeiten. Da sie aber auch nur Urlaub für ihre tatsächlichen Arbeitstage nehmen müssen, kommen sie trotzdem auf die gleiche Anzahl freier Wochen wie Vollzeitbeschäftigte.


Und so berechnen Sie den Urlaubsanspruch:


Jahresurlaub (Vollzeit) x Arbeitstage des Minijobbers

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betriebsübliche Arbeitstage pro Woche


Bei einer betriebsüblichen 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaub erhält eine 400-Euro-Kraft,  die nur an 2 Tagen wöchentlich arbeitet, 30 x 2 : 5 = 12 Urlaubstage.

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