Von Günter Stein, 22.04.2010

Lohnabrechnung: Mehrarbeit bei der WM

Doch es gibt noch zahlreiche weitere Fragen zur Arbeit während der WM! Besonders dann, wenn Sie zur WM Ihre Arbeitszeiten ausweiten wollen. Hier Antworten auf die häufigsten Fragen:

Lohnabrechnung: Dürfen Sie Ihre Mitarbeiter sonntags und abends zur Arbeit einteilen?

Wie so oft lautet die Antwort hier „es kommt darauf an“. Nämlich darauf, was Sie in Ihren Arbeitsverträgen vereinbart haben.

Möglichkeit 1: Sie haben feste Arbeitszeiten vereinbart, die natürlich im Rahmen des Ladenschlussgesetzes liegen. Dann muss der betreffende Mitarbeiter abends oder sonntags nicht arbeiten. Selbst wenn Sie die Anweisung dazu geben und er sich weigert, können Sie rein rechtlich nichts dagegen tun.

Tipp: Handeln Sie mit Ihren Mitarbeitern einvernehmlich aus, ob und wann sie zur WM zusätzlich im Laden stehen – und halten Sie diese Vereinbarung vorsichtshalber schriftlich fest.

Möglichkeit 2: Sie haben flexible Arbeitszeiten bei einem festen Stundenvolumen (bei Vollzeit z. B. 163 Stunden im Monat) vertraglich vereinbart. Dann dürfen Sie einseitig die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Allerdings müssen Sie dabei nach „billigem Ermessen“ vorgehen, also auf Wünsche Ihrer Mitarbeiter eingehen.

Tipp: Machen Sie frühzeitig eine Personalplanung zur WM, bei der Sie, soweit möglich, Wünsche Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Lohnabrechnung: Darf der Betriebsrat mitreden?

Ja. Das Gesetz gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage der Arbeitszeit und bei der Anordnung von eventuell erforderlichen Mehrarbeitsstunden.

Tipp: Reden Sie möglichst bald mit Ihrem Betriebsrat und veranlassen Sie, dass eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen entsprechend geändert werden.

Lohnabrechnung: Wie müssen Sie die zusätzlichen Arbeitsstunden bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Zusätzliche Stunden müssen Sie natürlich bezahlen. Wieviel Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie tarifgebunden sind oder nicht. Wenn Sie tariflich gebunden sind, werden Sie kaum Schwierigkeiten haben, Personal zur Sonntagsarbeit zu motivieren, wird diese doch doppelt so gut bezahlt wie ein normaler Arbeitstag! Wenn Ihnen das zu teuer ist, können Sie (einvernehmlich) versuchen, die Zusatzarbeit samt Zuschlag durch Freizeit auszugleichen, also z. B. für einen gearbeiteten Sonntag 2 Wochentage frei zu geben. Wenn Sie nicht tarifgebunden sind: Dann gelten für Sie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Das ist wesentlich arbeitgeberfreundlicher. Im Einzelnen:

  • Für Mehrarbeit müssen Sie keine Zuschläge zahlen.
  • Nachtarbeit – die liegt allerdings nur vor, wenn zwischen 23 und 6 Uhr mehr als 2 Stunden gearbeitet werden muss – müssen Sie durch einen „angemessenen“ Zuschlag oder Freizeit ausgleichen. Dabei können Sie sich am Tarif orientieren.
  • Für Sonntagsarbeit müssen Sie binnen 2 Wochen einen Ersatzruhetag gewähren.

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