07.07.2010

Was Sie jetzt bei ELENA nicht mehr melden müssen

Seit dem 1.7.2010 gibt es eine Ausweitung des lästigen Meldeverfahren bei Kündigung und Entlassung. Den Datenbaustein DBKE nämlich. Den müssen Sie seit 1.7.2010 melden, sobald es zur

• Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers kommt ODER

• wenn ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung herausfällt.

Doch was ist mit den Freitextfeldern im Baustein DBKE?

Doch der Datenbaustein DBKE enthält auch sogenannte Freitextfelder. Die hätten Sie eigentlich auch seit 1.7.2010 ausfüllen müssen. Doch das Wort „hätten“ beschreibt es richtig:

Die Freitextfelder sind noch vor ihrem ersten Einsatz wieder entfallen. Das hat der für ELENA zuständige Arbeitskreis beschlossen. Dieser Arbeitskreis besteht aus Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), der Bundesagentur für Arbeit und der „Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung“ (ITSG).

Um die Änderung auch rechtzeitig gültig werden zu lassen, wurde ein neuer Passus der „Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 6 SGB IV in der ab 1.7.2010 und der zum 1.1.2011 geltenden Fassung“ gefasst. Der regelt: Die Freitextfelder entfallen komplett.

Konsequenz:

Sie brauchen die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE noch enthaltenen Freitextfelder für Zeiträume bis zum 31.12.2010 nicht mehr zu „befüllen“. Mehr noch: Sie dürfen es auch nicht, denn Meldungen mit ausgefüllten Textbausteinen werden als „fehlerhaft“ zurückgewiesen und müssen von Ihnen unverzüglich korrigiert werden.

Leichter wird es ab 2011:

Dann kommt die Version 02 des Datenbausteins DBKE zum Einsatz. Sie ist von vorneherein von Freitextfeldern frei.


 

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