22.06.2010

Ein Überfall auf dem Weg zur Arbeit ist ein Arbeitsunfall

Die Frage:

Die Antwort: Diesen Anspruch hat sie. Denn grundsätzlich gilt: Hat einer Ihrer Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg einen Unfall, dann kann er Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen – zumindest sofern er einen Bezug zur Tätigkeit nachweisen kann. Sollte die Berufsgenossenschaft „mauern“, können Sie sich auf das Urteil des Landessozialgerichts Hessen beziehen (Urteil vom 12.2.2008, Az. L 3 U 82/06).


Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg zur Arbeit von einem ihm unbekannten Täter überfallen worden. Der Mitarbeiter hatte dabei sehr schwere Verletzungen erlitten. Die Polizei konnte weder den Täter fassen noch das Tatmotiv aufklären. Die Berufsgenossenschaft wollte dem Arbeitnehmer nun nichts bezahlen, weil keine Anhaltspunkte für ein betriebsbezogenes Tatmotiv zu finden waren. Vielmehr bestand die Vermutung einer familienbezogenen Tat. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin.

Das Urteil:
Der Arbeitnehmer klagte - und bekam Recht. Denn nach den Ermittlungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Tat wirklich ausschließlich aus dem Privatbereich des Arbeitnehmers resultierte

Doch Achtung:

Es ist in der Tat leider zu beobachten, dass die Berufsgenossenschaften sich in letzter

Zeit verstärkt ihrer Zahlungspflicht entziehen wollen. Sie sollten hier nach Kräften Ihren Mitarbeiter unterstützen. Schließlich zahlen Sie Beiträge an die Versicherung; diese sollte sich dann im Leistungsfall auch nicht drücken.


 

Das große Sicherheitspaket für Minijob-Arbeitsverhältnisse.

Gratis für Sie!

Sie beschäftigen Minijobber im Unternehmen und möchten hierbei weder bei der Abrechnung noch bei der Vertragsgestaltung einen Fehler machen? Kein Problem!

Mit dem neuen 25-teiligen Minijob-Praxispaket gehen Sie bei allen Minijob-Arbeitsverhältnissen jetzt auf Nummer sicher. Denn es enthält alle aktuellen Vorlagen, Mustern, Verträge und Vereinbarungen, mit denen Sie die Mini-Jobber im Unternehmen rechtssicher beschäftigen und fehlerfrei abrechnen.

Und das Beste:

Wenn Sie sofort klicken, erhalten Sie es GRATIS! Bequem als pdf-Sofort-Download.

Deshalb:

Klicken Sie jetzt! Klicken Sie hier – und profitieren Sie sofort!

Ihr Vorteil:

Mit diesem 25-teiligen Minijob-Praxispaket schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus. Garantiert. Deshalb: Lassen Sie sich dieses 25-teilige Minijob-Praxispaket nicht entgehen. Denn wie versprochen:

Sie bekommen es jetzt sofort GRATIS per PDF zum Download, wenn Sie jetzt hier klicken!

 

Ähnliche News

Sozialversicherung, 11.01.2012

Das sind die Änderungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

Mit dem Jahreswechsel gab es für Ihre Personalarbeit wieder einige Änderungen. Hier alle wichtigen Punkte im Überblick. ...

Sozialversicherung, 11.01.2012

Gleitzone: So berechnen Sie ab 2011 die Beiträge

Ihre Teilzeitkräfte, die zwischen 400,01 und 800 € monatlich verdienen, befinden sich automatisch in der sogenannten Gleitzone. In diesem Fall müs sen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nach reduzierten Beitragsbemessungsgrundlagen abführen. ...

Sozialversicherung, 11.01.2012

Sozialversicherung: Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen

Pünktlich zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung. Ab 1.1.2011 gelten die nachfolgend aufgeführten Beträge ...