WAS MEINEN SIE:
Wer von den 4 Bewerbern tischt
Ihnen gleich eine Lüge auf?

Wer von den 4 Bewerbern tischt Ihnen gleich eine Lüge auf?

Als Arbeitgeber möchten Sie am liebsten alles von Ihren Mitarbeitern wissen - und dies von Anfang an.
Aber: Sie dürfen sie nicht alles fragen.
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„Man kann Menschen immer nur vor den Kopf gucken.“ Das wussten schon unsere Großmütter. Nur würde so mancher GmbH-Chef – gerade in Zeiten vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) & Co. – deutlich besser schlafen können, wenn er auch ein klein wenig „in den Kopf“ gucken könnte. Die gute Nachricht: Das ist jetzt einfacher als Sie denken!

Mit dem aktuellen GRATIS-Ebook „Neue Mitarbeiter rechtssicher suchen und auswählen“ von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ brauchen Sie sich nicht mehr allein auf Ihr Bauchgefühl zu verlassen.
Checklisten, Beispiel-Fragen und rechtliche Fallbeispiele geben Ihnen eine klare und verlässliche Orientierung. So finden Sie ganz nebenbei und für den Bewerber völlig unbemerkt heraus, ob der Bewerber Ihnen die Wahrheit sagt – oder Sie dreist anlügt, weil er meint, das Recht sei auf seiner Seite.

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Von der Stellenanzeige bis zur Absage:
Diese Fallstricke können für Sie richtig teuer werden!

Eigentlich sollte man ja meinen, dass Menschen, die sich auf einen Job bei Ihnen bewerben, diesen auch wirklich haben wollen. Aber dem ist leider nicht immer so. Gut, wenn Sie als Arbeitgeber hier gerüstet sind und die Spreu schnell vom Weizen trennen können.

Hierbei hilft Ihnen jetzt das aktuelle GRATIS-Ebook „Neue Mitarbeiter rechtssicher suchen und auswählen“ von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ mit diesen Praxis-Tipps:

  • Unseriöse Bewerber wollen Ihre GmbH abzocken? So umgehen Sie alle Rechts- und Kostenfallen
  • Warum Sie Stellenanzeigen nur noch geschlechtsneutral formulieren sollten
  • In Stellenanzeigen:
    Formulierungen, die Sie teuer zu stehen kommen können
  • Klares Anforderungsprofil für alle Positionen in Ihrer GmbH:
    So profitieren alle optimal
  • Wenn Sie von Bewerbern umfassend Auskunft verlangen:
    Schnellübersicht zu zulässigen und unzulässigen Fragen
  • Bewerbung mit frisierten Zeugnissen:
    Tricksen rechtfertigt den Rauswurf Ihres unehrlichen Mitarbeiters
  • Was diese versteckten Hinweise im Bewerberzeugnis über das „Aus“ in der alten Firma verraten
  • Von einem Bewerber „komplette“ Unterlagen anfordern? – Lassen Sie es besser sein!
  • Bei Einstellung neuer Mitarbeiter: Wann der Betriebsrat mit am Tisch sitzt
  • Worauf Sie im Gespräch mit einem Bewerber achten sollten
  • Checkliste: Damit Sie bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters nichts übersehen: Was wollen Sie mit ihm im Arbeitsvertrag regeln?

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Liebe GmbH-Geschäftsführerin,
lieber GmbH-Geschäftsführer,

nahezu jeden Tag werden für Sie wichtige Urteile gefällt - und in den meisten Fällen erfahren Sie nichts davon!

Stellen Sie sich ein „Frühwarnsystem“ vor, das Ihnen sofort nach dem Richterspruch alle neuen Urteile im Bereich GmbH-, Steuer- und Arbeitsrecht aufzeigt ...

... PLUS die 100% legalen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie diese Urteile und Erlasse umsetzen. Jedes einzelne dieser Urteile kann Ihnen im Falle eines Falles ...

  • den Rücken stärken
  • Betriebsprüfer in die Schranken weisen
  • wertvolle Zeit gegenüber dem Fiskus verschaffen
  • bei Kündigungen möglichen Ärger bereits im Vorfeld ausschalten
  • ermöglichen, steuerfrei Geld aus der Firma zu entnehmen
  • uvm.

Mit „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ liefere ich Ihnen genau die Informationen, die Sie für Ihren rechtssicheren, entspannten Geschäftsführeralltag brauchen – verständlich erklärt und immer mit hohem Praxisnutzen.

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Denn GmbH heißt zwar „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Doch der Betriebsalltag sieht für Sie als Geschäftsführer ganz anders aus. Werden Ihnen als GmbH-Chef Pflichtverstöße nachgewiesen, können Sie persönlich schnell Schadensersatzforderungen und womöglich sogar strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein.

Wie schnell es passieren kann, dass Ihnen nicht etwa „nur“ als Fremdgeschäftsführer, sondern auch als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden, zeigt eine im Internet bekannt gewordene Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 26.3.2014, Az. 7 U 177/12):

GmbH-Chef muss wegen falscher Überweisung 89.599 € zahlen!

Der Fall betrifft einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der im Namen seiner GmbH eine Unternehmensberatung beauftragt hatte. Dieser überwies er einen Betrag in Höhe von 89.599 €. Wegen dieser Zahlung entstand unter den Gesellschaftern ein heftiger Streit, weil die Unternehmensberatung nach Auffassung der (Mehrheit der) Gesellschafter keinen Anspruch auf die Überweisung hatte.

Die Folgen für den Geschäftsführer waren fatal: Er verlor sein Amt als Geschäftsführer und sollte in Höhe des Überweisungsbetrags von 89.599 € (einschließlich Zinsen) persönlich haften. Als er jegliche Zahlung verweigerte, erhob die GmbH Schadenersatzklage gegen ihn! Und das OLG schlug sich auf die Seite der GmbH: der frühere Geschäftsführer musste die Rechnung komplett aus der eigenen Tasche zahlen!

Die OLG-Richter werteten das Verhalten des Geschäftsführers als Missbrauch seiner Vertretungsmacht und sahen darin ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Konkret war nach Auffassung der OLG-Richter sogar der Straftatbestand der Untreue erfüllt!

Das Argument des Geschäftsführers, er sei sich bei der Begleichung der Rechnung weder eines Missbrauchs noch einer Pflichtwidrigkeit bewusst gewesen und habe auch nicht damit gerechnet, das Vermögen der GmbH zu schädigen, ließen die OLG-Richter nicht gelten. Er musste zahlen!





Ja, ich will ab sofort auf Nummer sicher gehen, So etwas soll mir niemals passieren!

Übrigens: Sind Sie einer von mehreren Geschäftsführern, greift in einem Schadensfall der Einwand, fachlich mit der Sache nicht betraut gewesen zu sein, sondern lediglich unterschrieben zu haben, grundsätzlich nicht.

Denn die Gerichte weisen immer wieder darauf hin, dass Mitgeschäftsführer auch bei bestehenden Zuständigkeitsregelungen gegenseitig Überwachungspflichten haben. Und: Bevor Sie als Mitgeschäftsführer unterschreiben, empfiehlt es sich, bei den Geschäftsführerkollegen alle Auskünfte einzuholen, die erforderlich sind, um ein bestimmtes Schriftstück guten Gewissens unterzeichnen zu können.

Mit welchen einfachen Tricks Sie das selbst bei hohem Zeit- und Arbeitsdruck gewährleisten, lesen Sie in „GmbH-Geschäftsführer aktuell“.

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15-20 Minuten im Monat müssen reichen, um optimal informiert
zu sein!

Und so bekommen Sie mit jeder Ausgabe von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ …

  • die neuesten Gesetze und Erlasse im GmbH-, Steuer- und Arbeitsrecht

GmbH-Geschäftsführer aktuell
  • die neuesten Gesetze und Erlasse im GmbH-, Steuer- und Arbeitsrecht
  • Grundsatz-Urteile aller wichtigen deutschen Gerichte, die Ihnen neue Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen
  • konkrete Checklisten, mit denen Sie auch knifflige Sachverhalte in Minutenschnelle erledigen … ohne etwas zu vergessen (etwa die Vorbereitung einer Betriebsprüfung)
  • Warnungen, mit denen Sie Haftungsfallen vermeiden
  • Antworten auf häufige Leserfragen, die Ihnen viele weitere Aha-Effekte eröffnen und Sie auf neue Ideen bringen
  • konkrete Handlungsempfehlungen, die Sie ohne Mühe in die Praxis umsetzen können
Mit „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ denken Sie auch mal an sich selbst: 3 oft vergessene Gehalts-Extras für GmbH-Geschäftsführer

Bei den Gehalts-Extras ist selbst bei langjährigen Geschäftsführern noch „Potenzial“ drin. Wollen Sie also Ihre Gesamtbezüge „nachbessern“, müssen
GmbH-Geschäftsführer aktuell
Sie wichtige Formalien berücksichtigen. Das gilt ganz besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer und sonstige mitarbeitende Gesellschafter. Das Finanzamt erkennt nur solche Regelungen an, die wirksam vereinbart sind und nachgewiesen werden können. Und: Zahlungen an Gesellschafter- Geschäftsführer sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung im Voraus getroffen, klar und eindeutig ist und auch tatsächlich durchgeführt wird.

Außerdem sollten vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführern auch die
(Mit-)Gesellschafter zugestimmt haben, gerade auch dann, wenn es sich bei ihnen „nur“ um Familienmitglieder handelt. Diese Formalien müssen Sie nicht nur bei Vereinbarungen im Anstellungsvertrag, sondern auch bei späteren Ergänzungen beachten.

Im GmbH-Alltag geht es bei Gehalts-Extras vor allem um die Art und die Höhe von Tantiemen, die zusätzlich zum Geschäftsführergehalt gezahlt werden – und um den Dienstwagen.

Wichtige Gehalts-Extras, die zum Beispiel bei Krankheit des Geschäftsführers seiner finanziellen Absicherung bzw. der seiner Angehörigen dienen, werden dagegen in der Hektik des Alltags allzu oft sträflich vernachlässigt.

Ganz konkret geht es um diese 3 Gehalts-Extras

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Sie merken bereits: Wir lassen Sie nicht alleine!

Egal, ob Sie beherrschender Gesellschafter, Minderheitsgesellschafter oder Geschäftsführer ohne Beteiligung sind: Mit jeder Ausgabe von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ ...

... erhalten Sie in jedem Tipp auch das Urteil zitiert, auf das Sie sich gegenüber Prüfern und Behörden verlässlich berufen können.

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... bekommen Sie auch noch fertige Musterformulierungen und Beispiele. Damit können Sie auch juristisch ansonsten heikle Dokumente wie Arbeitsverträge oder die Satzung der GmbH 100%ig betriebsprüfungssicher selbst optimieren.

Mein Versprechen an Sie: Alle diese Muster und Vorlagen sind genauso rechtssicher, als würden Sie sie von Ihrem eigenen Anwalt oder Steuerberater aufsetzen lassen. allerdings sind sie in „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ erheblich kostengünstiger!
Das 24-Stunden-
Download-Portal:

Hier haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf all diese fertig ausformulierte Verträge, Musterschreiben, Checklisten, Prüfschemata, Satzungs- vorlagen und, und, und.
Das bedeutet für Sie:

1) Sie laden sich eine Fertig-Vorlage aus dem Exklusiv-Bereich der „GmbH-Geschäftsführer aktuell“-Webseite herunter:

Ganz bequem im Word- (.doc) oder PDF-Format

2) Sie übernehmen die Vorlage entweder 1:1 (bei einem Musterbrief) oder gehen sie einfach Schritt für Schritt durch (z.B. bei einer Checkliste)

3) FERTIG! Das war es schon! Dadurch, dass alle Vor- lagen, Muster und Urteile der neuesten Recht- sprechung entsprechen, haben Sie automatisch alles richtig gemacht

Sehen Sie hier einmal, wie leicht Ihnen selbst schwierige Fälle Ihres GmbH-Alltags von der Hand gehen, wenn Sie auf solche Fertig-Vorlagen zurückgreifen können:

  • Sie wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen?
    In wenigen Sekunden liegen dafür sowohl der Bewerber-Beurteilungs- bogen im Word-Format als auch ein Muster-Ar- beitsvertrag vor Ihnen.

  • Es steht eine Betriebs- prüfung der Sozialver- sicherung an?
    Mit dem fertigen „Prüfschema Sozialver- sicherung“ klopfen Sie heikle Fälle schon im Vorfeld ab. Und ersparen sich böse Überraschungen!

  • Sie möchten Mitarbeiter steuerfreie Nebenabgaben zukommen lassen?
    Unser Muster eines Gut- scheins für Mitarbeiter erfüllt alle steuer- und sozialversicherungsrecht- lichen Anforderungen. Ohne dass Sie sich groß darum kümmern müssen!

All diese Sofort-Downloads sind nur noch einen Mausklick von Ihnen entfernt


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Statt jedes Mal bei Steuerberater oder Anwalt anrufen zu müssen und dafür teures Geld zu zahlen, erledigen Sie diese Arbeiten jetzt selbst! Oft kann auch ein Mitarbeiter (etwa eine Sekretärin) diese Arbeiten problemlos erledigen.

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Übrigens: Dieser Zusatz-Service steht Ihnen wenn Sie jetzt hier klicken vom ersten Tag an zur Verfügung - also bereits während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests!

Ja! Sie haben mich überzeugt. Hier passt alles zusammen!

Nutzen Sie jetzt „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ – und Sie haben massenhaft „Munition“, um sich gegen eine scheinbar übermächtige Bürokratie wehren zu können.

Sie können mit den Urteilen aus „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ jederzeit belegen, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen. Und Ihre Rechte genau kennen!

Spätestens in der nächsten Betriebsprüfung zahlt sich das aus: Denn an einem handfesten Gerichtsurteil beißt sich auch der eifrigste Betriebsprüfer die Zähne aus!

Zu Ihrer Sicherheit sind alle Beiträge durch mehrere Fachgutachter abgesichert. So ist sichergestellt, dass Sie sich auf alle Angaben in „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ jederzeit verlassen können. „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ ist selbstverständlich steuerlich absetzbar, wenn bezahlt (Urteil: BFH, X R 6/85).


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Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Bis dahin!

Viele Grüße aus Bonn,
Ihr

Unterschrift Thorsten Plüscher

Thorsten Plüscher
Ressortleiter GmbH-Recht und -Steuern

Thorsten Plüscher

PS: Wir können pro Monat immer nur ein kleines Kontingent an Lesern neu aufnehmen. Denn nur so können wir vor allem neue Leser in der Redaktionssprechstunde auch wirklich ausführlich persönlich betreuen. Und für diesen Monat sind wir schon fast „voll“.
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