Marketing ohne personenbezogene Daten ist heute kaum noch denkbar. Damit ergeben sich bei Werbemaßnahmen auch immer datenschutzrechtliche Fragen, die Sie als Datenschutzbeauftragter beantworten müssen. Hierbei hilft Ihnen der kostenlose Spezial-Report Werbung – Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Datenschutzbeauftragten.
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Von Ihnen als Datenschutzbeauftragter werden schnelle und möglichst einfache Lösungen erwartet. Gerade bei komplexeren Fragestellungen ist das natürlich schwierig. Dieser Spezial-Report hilft Ihnen bei typischen Fragen des Datenschutzes aus der Patsche und gibt Ihnen zudem eine wertvolle Arbeitshilfe für die Grundlagenschulung im Datenschutz an die Hand.
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Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl müssen alle Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wann genau das der Fall ist und welche Rechte, Pflichten und Aufgaben der Datenschutzbeauftragte hat, klärt dieser Spezial-Report auf. Inklusive Checkliste zu den Grundlagen des Datenschutzes im Unternehmen.
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Bei vielen unternehmensinternen Regelungen mit Datenschutz-Bezug ist der Betriebsrat zu beteiligen. Hierbei kommt Ihnen als Datenschutzbeauftragten eine besondere Verantwortung zu, denn Sie müssen bei den Verhandlungen um eine Betriebsvereinbarung sicherstellen, dass die Belange des Datenschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Praxisbox Datenschutz stellt Ihnen zu Ihrer Unterstützung 5 sofort einsetzbare Muster-Betriebsvereinbarungen als Word-Dokumente zur Verfügung.
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Das Internet hält aus Sicht des Datenschutzes bekanntlich einige Fallstricke bereit, die es unbedingt zu umschiffen gilt. Andernfalls drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahn-Vereine. In diesem kostenlosen Datenschutz-Toolkit finden Sie Checklisten und Mustertexte für datenschutzsichere Internetauftritte und Online-Bewerbungsverfahren.
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Beinahe tägliche lesen wir von Verstößen gegen den Datenschutz. Häufigster Grund in Unternehmen: Zu lasche Sorgfalt beim Umgang mit Daten. Dieser Spezial-Report zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kollegen erfolgreich für den Datenschutz sensibilisieren und sie so dazu bringen, sorgfältiger im Umgang mit Daten zu sein.
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Die Datensicherheit umfasst neben dem Schutz sensibler Daten auch den Schutz der technischen, datenverarbeitenden Anlagen. Durch die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Sie den Zutritt, Zugang und Zugriff auf sensible Daten und datenverarbeitende Anlagen sichern bzw. kontrollieren, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Der Spezial-Report Datensicherheit zeigt Ihnen, wie Sie das in der Praxis erfolgreich umsetzen.
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Mit dieser PDF-Datei haben Sie das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) am PC immer direkt zu Hand. Sie sehen zudem anhand unterschiedlicher Farb-Markierungen, welche Änderungen es seit der BDSG-Novelle I gegeben hat. Ein Muss für jeden Datenschutzbeauftragten.
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Die Videoüberwachung im Unternehmen ist ein äußerst sensibles Thema: Der falsche Umgang damit führt oftmals nicht nur zu Ärger im eigenen Unternehmen, sondern auch zu schlechter Presse. Deshalb sollten Sie vor Einführung einer Videoüberwachung penibel prüfen, ob die Überwachung zulässig ist und wer an der Entscheidung zu beteiligen ist. Dieser Spezial-Report hilft Ihnen dabei.
Die Datensicherheit umfasst den Schutz von EDV-Komponenten wie Hard- und Software, aber auch den Schutz von sensiblen Unternehmens- und Mitarbeiterdaten. § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und seine Anlagen schreiben vor, dass sowohl die Daten als auch die zu ihrer Verarbeitung genutzten Anlagen durch technisch-organisatorische Maßnahmen gegen Zerstörung, Verlust und Missbrauch zu schützen sind. Wie Sie das in der Praxis erfolgreich bewerkstelligen, zeigt Ihnen dieser Gratis-Spezial-Report Datensicherheit.