Arbeitnehmer-
datenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Unternehmen. Synonym werden auch die Begriffe:

  • Mitarbeiterdatenschutz,
  • Beschäftigtendatenschutz,
  • Personaldatenschutz,
  • und Betriebsdatenschutz

verwendet.

In dieser Rubrik bringen wir Ihnen die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz nahe, versorgen Sie mit aktuellen Neuerungen und geben wissenswerte Tipps für Ihren Erfolg.

Datenschutz,  10.01.2012

Bewerberdaten: Über 50.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Datenschutzgesetz

Die Frage: Was müssen wir beim Bewerberdatenschutz eigentlich alles beachten? Schließlich handelt es sich ja (noch) nicht um Mitarbeiter unseres Unternehmens. ...

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Datenschutz,  22.12.2011

Strafanzeigen gegen den Chef – und wie ist das mit dem Datenschutz?

Die Frage: Bei uns im Betrieb läuft an der einen oder anderen Stelle mal etwas schief. Jetzt hat ein Arbeitnehmer damit gedroht, eine Strafanzeige zu stellen, wenn wir die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz nicht ernster nehmen. Darf er das so einfach? Was ist mit dem Datenschutz? ...

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Datenschutz,  27.09.2011

Darauf kommt es bei der Videoüberwachung in Verkaufsräumen an

Die Schäden, die durch Ladendiebstahl jedes Jahr in Deutschland verursacht werden, gehen schier ins Unermessliche. Weil Ladendiebstahl kaum noch von Staatsanwaltschaften verfolgt wird, gerät möglicherweise auch Ihr Unternehmen in Zugzwang. ...

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Basisinformationen

Datenschutz,  06.01.2012

Markenrecht: So schützen Sie Ihre Marke vor Löschung

Sie hatten vor einigen Jahren beispielsweise ein Konzept für die Datenübertragung in der Medizintechnik entwickelt und vorsorglich einen Markennamen eintragen lassen. Jedoch hatte sich die Entwicklung verzögert und wurde zurückgestellt. Als Sie die Marke jetzt auf den Markt bringen wollen, beantragt ein Wettbewerber die Löschung, da die Marke nicht rechtserhaltend benutzt wurde. ...

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Datenschutz,  06.01.2012

Bewerberdaten: Löschen Sie spätestens nach einem Jahr

Grundsätzlich muss Ihr Unternehmen auch Bewerberdaten löschen, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Anstatt zu löschen, darf Ihr Unternehmen auch nur sperren. Hierfür ist erforderlich, dass es für diese Daten Aufbewahrungsfristen gibt. ...

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Datenschutz,  06.01.2012

Knifflig, aber nicht unlösbar: Die Aufbewahrungsfristen für Personalakten

Personalakten sind eine Ansammlung verschiedenster Dokumente, Unterlagen und Belege. Die jeweiligen Inhalte können verschiedenen Aufbewahrungsfristen unterliegen. Die Unterlagen zur Gehaltsabrechnung beispielsweise sind als Belege einzustufen und daher 10 Jahre aufzubewahren. ...

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Datenschutz, 24.01.2012

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Betriebsrat & Personalrat, 25.01.2012

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