Von Wolfram von Gagern, 27.08.2010

Internetrecht: Einspruchsfrist für Google Street View bis zum 15.10. verlängert

"Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben", begründet Philipp Schindler, Chef von Google Europa, diesen Schritt in einem Blogeintrag. So können Bürger nunmehr bis zum 15. Oktober von diesem Recht Gebrauch machen.

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