Internetrecht: Einspruchsfrist für Google Street View bis zum 15.10. verlängert
Wie Heise Online meldet, ist die Einspruchsfrist, um die Veröffentlichung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses bei Google Street View zu verhindern, verlängert worden. Das hatten auch Politiker und Datenschützer gefordert.
"Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben", begründet Philipp Schindler, Chef von Google Europa, diesen Schritt in einem Blogeintrag. So können Bürger nunmehr bis zum 15. Oktober von diesem Recht Gebrauch machen.
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