Internetrecht: Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März
Am 2. März will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bekannt geben. Der Erste Senat wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 also sein Urteil zur sechsmonatigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten sprechen.
Dagegen haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben. Schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme kamen bereits bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember zur Sprache.
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