Bundesdatenschutzgesetz: Bundesregierung streitet um Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht bekanntlich zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt und somit hat die Politik einen entsprechenden Handlungsbedarf. Wie man nun mit den Anforderungen des höchsten deutschen Gerichts umgeht und wann man eine Neuregelung anstrebt, wird in der Koalition heftig diskutiert.
Innenminister de Maizière möchte eine möglichst schnelle Neufassung, da seiner Meinung nach die IP-Adresse oft den einzigen Ermittlungsansatz bei Straftaten bietet und somit ohne Vorratsdatenspeicherung eine erhebliche „Schutzlücke“ vorläge.
Justizministerium favorisiert eine "Quick Freeze"-Lösung
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wiederum warnt vor nationalen Schnellschüssen. Auch wird im Justizministerium anstatt einer verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten eine „Quick Freeze“-Lösung, bei der nur bedarfsbezogen gespeichert wird, vorgezogen. In diesem Verfahren könnten Strafverfolgungsbehörden Telekommunikationsanbieter anweisen, Verbindungsdaten bestimmter Teilnehmer nicht nach den routinemäßigen Zeiträumen zu löschen, um dann später mit richterlichem Beschluss auf sie zugreifen zu können. Ein solches Vorgehen wird zum Beispiel in den USA praktiziert. De Maizière sieht es in vielen Fällen als nicht tauglich an, etwa wenn sich Ermittlungsansätze erst deutlich nach Tatbegehung ergeben.
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