Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung vorerst gekippt.
In einem aufsehenerregenden Urteil hat heute morgen das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung vorerst gekippt. Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Vorratsdatenspeicherung nicht komplett vom Tisch
Komplett vom Tisch ist die Vorratsdatenspeicherung nicht, das Gericht hat jedoch massive Einschränkungen angemahnt. Bis diese Forderungen umgesetzt sind, sind die entsprechenden Gesetzespassagen ungültig. Aus diesem Grund müssen die Internet-Provider die bislang gespeicherten Daten unverzüglich löschen.
"Normenklare Regelungen" für Vorratsdatenspeicherung gefordert
Bevor die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kommen darf, sind „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ zum Datenschutz, zur Datensicherheit und hinsichtlich der Zugriffsrechte notwendig. Konkret wurde eine „anspruchsvolle Verschlüsselung“ genannt. Außerdem müsse es eine „transparent Kontrolle“ darüber geben, was mit den Daten geschehe. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte schon im Vorfeld ein Grundsatzurteil, das in ganz Europa Beachtung finden werde, angekündigt.
Ähnliche News
Die 6 Abschnitte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Wie Sie die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes jetzt schnell und einfach in Ihrem Betrieb umsetzen. Erhalten Sie einen Überblick über die sechs Abschnitte des Bundesdatenschutzgesetzes. ...
Bundesdatenschutzgesetz: Wann Sie personenbezogene Daten erheben, speichern und nutzen dürfen
Ziel des Datenschutzes ist es, jeden einzelnen Menschen vor nachteiligen Folgen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu schützen. In bestimmten Bereichen ist es jedoch zwingend notwendig, in größerem Umfang personenbezogene Daten zu speichern. ...
Datenschutzerklärung: So haken Sie alle wichtigen Punkte ab – auch für Ihre internationalen Kunden
Datenschutz wird von Kunden, Verbrauchern und Partnern erwartet – auch im Ausland. Um diese Personengruppen über die Datenschutzpolitik Ihres Unternehmens zu informieren, ist die Erarbeitung einer entsprechenden Datenschutzerklärung nicht nur sinnvoll, sondern auch als Bestandteil der Internetpräsenz des Unternehmens notwendig. ...