Bundesdatenschutzsgesetz: Massive Kritik an Google Street View
Google Street View, die Erweiterung der Funktion Google Maps, mit der eine 360° Ansicht auch deutscher Städte möglich werden soll, steht in Deutschland weiterhin in der Kritik.
Datenschützer, allen voran Ilse Aigner (CSU, zuständig für Verbraucherschutz) sehen in Google Street View eine massenhafte und unzulässige Verletzung der Privatsphäre der Nutzer.
Bundesdatenschutzgesetz: Google will Bundesregierung beruhigen
Die öffentliche Kritik hat zumindest insofern gewirkt, als dass der deutsche Pressesprecher, der Leiter der Rechtsabteilung und einen hochrangigen Produktentwickler von Google nach Berlin geschickt wurden, um dort entsprechend „Werbung“ für Ihr Produkt zu machen. Das Trio sollte die Hauptkritiker um Ilse Aigner und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überzeugen, dass Google Street View doch nicht so schlimm sei und deren Bedenken aus dem Weg räumen. Google versuchte, die Argumente der Kritiker zu entkräften, beispielsweise durch die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens. Nach diesem sei die Privatsphäre der Nutzer nicht gefährdet, da der Dienst für Straßen, öffentliche Plätze und Häuser gedacht sei und nicht auf Menschen oder Autos fokussiert sei.
Bundesdatenschutzgesetz: Google-Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt
Ein italienisches Gericht verurteilte drei Google Manager zu jeweils 6 Monaten Haft zur Bewährung. Auslöser des Verfahrens war ein Video, das 2006 auf das Portal Google Video hochgeladen wurde und die Misshandlung und Beleidigung eines autistischen Jugendlichen zeigte. Obwohl Nutzer in ihren Kommentaren die Löschung des Videos forderten, dauerte es 6 Monate, bis Google dies umsetzte. Zu lang, nach Sicht der Staatsanwälte. Google sieht das natürlich anders. Das Urteil bedrohe die Freiheit des Internet und Google sei, als Anbieter der Plattform nicht verpflichtet, die von Dritten hochgeladenen Inhalte zu überwachen. Der Staatsanwalt meinte hingegen: "Das Urteil sendet ein deutliches Signal.“ und „Die Rechte eines Unternehmens wiegen nicht schwerer als die Würde einer Person."
Bundesdatenschutzgesetz: EU-Kommission prüft Beschwerden gegen Google
Auch in Brüssel droht für Google Ungemach: die EU-Kommission gab bekannt, dass sie mehrere Beschwerden von Mitbewerben von Google überprüfe. Die französische Rechtsdatenbank ejustice.fr sowie zwei Betreiber von Preisvergleichs-Webseiten, die britische Foundem und die Microsoft-Tochter Ciao, werfen Google vor, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Google würde, so der Vorwurf, seine Konkurrenten durch schlechte Positionen in den Suchergebnissen benachteiligen. Die EU-Kommission kann Bußgelder in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens verhängen, bei dem von Experten geschätzten Jahresumsatz Googles von über 26 Mrd. US-Dollar für das Jahr 2010 könnte das ganz schön teuer werden. Allerdings betonte die Kommission, dass sie noch kein Verfahren eingeleitet habe. Aber: die EU-Wettbewerbshüter sind da wenig zimperlich, Microsoft durfte 2007 ein Bußgeld von rund 500 Millionen und Intel im Jahr 2009 ein Bußgeld von einer Milliarde Euro berappen….
Zurück zu Street View: wenn es Sie interessiert, wann wo gefilmt wird, werfen Sie einen Blick auf folgende Website maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html . Hier finden Sie den Googleschen Zeitplan für Deutschland für die Monate März und April. Und es gibt durchaus auch nette Nebeneffekte, wie ein Blick auf die Seite www.streetviewfun.com zeigt. Beispielsweise ein Bild, auf dem die Gesichter der Damen auf dem Werbeplakat anonymisiert wurden, Fahrzeuge von Google Street View, die sich selbst (im Konvoi) filmen, dreibeinige Menschen, etc. Wenn man da so durchklickt, wundert man sich dann aber doch, wie viele Menschen tatsächlich erkannt werden können.
Abschließend: was macht man, wenn man nicht möchte, dass sein Haus von Google Street View gefilmt wird? Eine E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder ein Brief an Google Germany GmbH, Betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg soll reichen.
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