26.03.2009

Krebserzeugende Abgase: So schützen Sie sich

Abgase von Dieselmotoren sind krebserzeugend. Diese Erkenntnis ist fast schon ein alter Hut. Ganz neu ist allerdings die TRGS 554 "Abgase aus Dieselmotoren", die dazu beitragen soll, dass Sie Ihre Mitarbeiter vor den Gefahrstoffen im Diesel schützen können.

Auch alternative Dieselkraftstoffe betroffen

Die TRGS 554 gilt dabei nicht nur für "Diesel pur" sondern auch für alternative Erscheinungsformen wie den sogenannten "Bio-Diesel".

Von der TRGS 554 betroffen sind alle Betriebe, in denen in Produktionshallen, Containern oder LKW-Laderäumen dieselbetriebene Fahrzeuge oder Flurförderzeuge eingesetzt werden. denn beim Betrieb dieser Fahrzeuge werden krebserzeugende Partikel und diese gefährlichen Gase erzeugt:

  • Kohlenmonoxid, CO
  • Kohlendioxid, CO2
  • Stickstoffmonoxid, NO
  • Stickstoffdioxid NO2

 Diese Gase müssen Sie – neben den Dieselmotoremissionen (DME) – in Ihr Gefahrstoffverzeichnis eintragen.

Im Zusammenhang mit der neuen TRGS 554 habe ich Ihnen im Folgenden 5 Tipps & Hinweise zusammengestellt, mit denen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor DME schützen können:

Tipp 1: Muster-Betriebsanweisung für Dieselmotoremissionen (DME) jetzt kostenlos herunterladen

Ich habe für Sie eine Muster-Betriebsanweisung erstellt, die Sie gleich hier kostenlos herunterladen können.

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Tipp 2: Gestalten Sie Sie Ihre Arbeitsverfahren so, dass DME nicht frei werden. Prüfen Sie, ob die Aufgaben und Tätigkeiten nicht auch durch andere schadstofffreie Antriebstechniken erfüllt werden können, z. B. durch Elektroantriebe.

Tipp 3: Ist ein Verzicht auf dieselbetriebene Fahrzeuge nicht möglich, müssen Sie den Einsatz dieser Fahrzeuge in geschlossenen Räumen zu beschränken. Außerdem sind lüftungstechnische Maßnahmen durchzuführen.

Tipp 4: Tritt durch DME in einem Arbeitsbereich elementarer Kohlenstoff (EC) in einer Konzentration bis zu 1,0 mg/m3 auf, müssen Sie Ihren Mitarbeitern Atemschutz zur Verfügung stellen, und zwar:

  • Halb-/Viertelmasken mit P2-Filter
  • partikelfiltrierende Halbmaske FFP2
  • Masken mit Gebläse- oder Partikelfilter TMIP

Wichtig: Bei EC-Konzentrationen über 1,0 mg/m3 sind Geräte mit einer höheren Schutzgruppe einzusetzen, z. B. P3

Tipp 5: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisung (siehe Tipp 1). Erläutern Sie die Auswirkungen von DME und die verstärkende Wirkung des Rauchens.

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