05.05.2009

Gefahrgutbeförderung: Wie Sie sich mit rutschhemmenden Unterlagen 500 € Bußgeld ersparen

Die Pflichten: Bei der Beförderung gefährlicher Güter müssen die einzelnen Teile Ihrer Ladung so auf dem Fahrzeug oder im Container verstaut oder gesichert sein, dass diese nur geringfügig verrutschen kann. Sie können für die Ladungssicherung Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen verwenden. Nutzen Sie zusätzlich rutschhemmende Unterlagen. Diese Matten aus Gummi eignen sich besonders gut als Unterlage für große und schwere Packstücke.

Sie erhalten Antirutschmatten in verschiedenen Abmessungen. Achten Sie darauf, dass diese Anforderungen erfüllt sind:

  • circa 8 mm Dicke
  • Gleitreibungskoeffizient 0,6 ì unter definierten Verhältnissen
  • Beständigkeit gegenüber Korrosionsschutzmitteln, Öl, Fett
  • Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung
  • hohe Einreiß- und Druckfestigkeit (Durchdringungsfestigkeit)

Tipp: Solche Unterlagen müssen nicht die gesamte Auflagefläche des Packstücks abdecken, sie können auch teilflächig eingesetzt werden. Allerdings beeinträchtigen Schmutz und Feuchtigkeit die rutschhemmende Wirkung. Achten Sie stets darauf, dass Ihre Ladefläche trocken und sauber ist.

Antirutschmatten können Sie bei diesen Firmen beziehen:

FirmaAnschriftInternetadresse
August Vormann GmbH & Co. KGHeilenbecker Straße 191–205, 58256 Ennepetalwww.vormann.com
ESSKA.de GmbHBorstelmannsweg 175, 20537 Hamburgwww.ESSKA.de
ZURRfix GmbH
 Zurrgurte + Hebegurte
Hermann-Köhl-Straße 2, 89160 Dornstadtwww.zurrpack.eu
NORDPACK GMBHGerberstraße 5, 30916 Isernhagenwww.nordpack.de
SpanSet GmbH & Co. KGJülicher Straße 49–51, 52531 Übach-Palenbergwww.spanset-grip.de
KFI Ziegler Vertriebsges. mbH & Co. KGRöntgenstr. 1, 66763 Dillingenwww.kfi-ziegler.de

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