Gefahrgutbeförderung: Wie Sie sich mit rutschhemmenden Unterlagen 500 € Bußgeld ersparen
Bei der Beförderung von Gefahrgut ist die Ladung stets so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsungen und Ausweichmanövern nicht verrutscht. Bei unzureichender Ladungssicherung droht dem Verlader und dem Fahrzeugführer ein Bußgeld von bis zu 500 €.
Die Pflichten: Bei der Beförderung gefährlicher Güter müssen die einzelnen Teile Ihrer Ladung so auf dem Fahrzeug oder im Container verstaut oder gesichert sein, dass diese nur geringfügig verrutschen kann. Sie können für die Ladungssicherung Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen verwenden. Nutzen Sie zusätzlich rutschhemmende Unterlagen. Diese Matten aus Gummi eignen sich besonders gut als Unterlage für große und schwere Packstücke.
Sie erhalten Antirutschmatten in verschiedenen Abmessungen. Achten Sie darauf, dass diese Anforderungen erfüllt sind:
- circa 8 mm Dicke
- Gleitreibungskoeffizient 0,6 ì unter definierten Verhältnissen
- Beständigkeit gegenüber Korrosionsschutzmitteln, Öl, Fett
- Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung
- hohe Einreiß- und Druckfestigkeit (Durchdringungsfestigkeit)
Antirutschmatten können Sie bei diesen Firmen beziehen:
| Firma | Anschrift | Internetadresse |
| August Vormann GmbH & Co. KG | Heilenbecker Straße 191–205, 58256 Ennepetal | www.vormann.com |
| ESSKA.de GmbH | Borstelmannsweg 175, 20537 Hamburg | www.ESSKA.de |
| ZURRfix GmbH Zurrgurte + Hebegurte | Hermann-Köhl-Straße 2, 89160 Dornstadt | www.zurrpack.eu |
| NORDPACK GMBH | Gerberstraße 5, 30916 Isernhagen | www.nordpack.de |
| SpanSet GmbH & Co. KG | Jülicher Straße 49–51, 52531 Übach-Palenberg | www.spanset-grip.de |
| KFI Ziegler Vertriebsges. mbH & Co. KG | Röntgenstr. 1, 66763 Dillingen | www.kfi-ziegler.de |
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