Gefahrstoffe: REACH - Jetzt kontrollieren die Behörden in den Betrieben
Am 30.11.2008 endete die Vorregistrierungsphase. Jetzt prüfen die Behörden bei Chemikalienherstellern, Verwendern und bei Importeuren, ob die Stoffe, mit denen gearbeitet oder gehandelt wird, ordnungsgemäß vorregistriert, registriert oder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben wurden.
Warum wird kontrolliert? Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Projekt „REACH-EN-FORCE“ gestartet. Ziel des Projekts ist die Überprüfung des vorschriftsmäßigen Vollzugs der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Die Behörden der Bundesländer (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) werden in den nächsten Wochen im Rahmen von Schwerpunktaktionen prüfen, ob ausschließlich REACHkonforme Chemikalien eingekauft, hergestellt und verwendet werden.
Gefahrstoffe: Drastische Strafen
Stoffe, die nicht wie vorgeschrieben registriert wurden, dürfen in der Europäischen Union nicht hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Gemäß § 27 Chemikaliengesetz (ChemG) drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe, wenn Stoffe ohne gültige Vorregistrierung oder Registrierung vorsätzlich importiert oder hergestellt werden. Handelt der Verursacher fahrlässig, kann er mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Lebens- oder Gesundheitsgefährdung Dritter kann die Haftstrafe auf bis zu 5 Jahre verschärft werden.
Gefahrstoffe: Nachweis für die Vorregistrierung
Haben Sie Ihre Nachweise griffbereit? Wenn Sie Chemikalien einkaufen und in Ihrem Betrieb verwenden, sollten Sie zu jeder Chemikalie eine Bestätigung vorlegen können. Aus diesem Dokument muss zweifelsfrei hervorgehen, dass
- alle Inhaltsstoffe der verwendeten Produkte vorregistriert sind oder
- von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen sind.
Gefahrstoffe: Weiteres Vollzugsprojekt für 2010 angekündigt
Tipp: Das Projekt soll bis Ende 2009 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2010 hat die ECHA ein weiteres Vollzugsprojekt angekündigt. Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen von jedem Lieferanten eine Erklärung zum Registrierungsstatus vorliegt! Wichtig für Sie: Die Vorregistrierungsnummern brauchen Sie der Behörde nur zu den Stoffen mitteilen, die Sie selbst bei der ECHA vorregistriert haben. Fragen zum europäischen Chemikalienrecht REACH und ab sofort auch zu GHS beantwortet Ihnen gern die nationale Auskunftsstelle in Dortmund. Ihre Anfragen können Sie telefonisch 02 31/9 07 12 91, per Fax 02 31/90 71 26 79 oder E-Mail an reach-clp@baua.bund.de stellen.
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