05.12.2009

Bis 31.12.: Sichern Sie sich 330 Euro Prämie in der Umweltzone

Der Staat belohnt die Nachrüstung mit 330 € und Steuervorteilen, wenn die Maßnahme bis 31.12.2009 durchgeführt wird.

Arbeitssicherheit: Bußgeld bei fehlender Plakette

Umweltzonen markieren, wo die Luft besonders belastet ist. In die Zone dürfen nur Fahrzeuge mit der zulässigen Schadstoffgruppe einfahren. Wo die falsche oder gar keine Plakette an der Windschutzscheibe klebt, riskiert der Fahrer ein Bußgeld von 40€ und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Viele Dieselfahrzeuge sind in die Schadstoffgruppe 2 und 3 (siehe Abbildung) eingestuft. Bislang konnten nur wenige Diesel-Pkw zur Verbesserung der Schadstoffgruppe mit geeigneten Filtern nachgerüstet werden. Der technische Fortschritt macht‘s möglich: Jetzt können Sie auch in Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2007 erstmals zugelassen wurden, einen geeigneten Partikelfilter einbauen lassen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug noch in diesem Jahr nachrüsten, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss von 330€.

Arbeitssicherheit: Steuerersparnis durch Partikelminderung

Ein weiterer Vorteil: Sie sparen Kfz- Steuer! Seit dem 1.4.2007 beträgt der Zuschlag 1,20 € pro 100 cm3 Hubraum. Dieser Zuschlag entfällt durch die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem bzw. -filter. Damit Sie die steuerliche Förderung für die Nachrüstung erhalten, muss der Partikelfilter in den Zulassungsdokumenten eingetragen sein. Mit Partikelfilter nachgerüstete Fahrzeuge werden mit der erzielten Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) im Feld „Bemerkungen“ (bisherige Fahrzeugpapiere: Ziffer 33, neue Zulassungsbescheinigung: Ziffer 22) der Fahrzeugpapiere entsprechend gekennzeichnet (z. B. „Stufe PM2 nachger. m. Typ: …; KBA … ab (Datum)“).

Den Zuschuss vom Staat erhalten Sie für die Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 4 sowie die Partikelminderungklasse PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4.

Arbeitssicherheit: Vergleich mit der Abwrackprämie

Analog der Abwrackprämie beantragen Sie die Diesel-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch hier gilt: Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der Antragseingänge. Das Fördervolumen reicht für etwa 200.000 Nachrüstungen. Lassen Sie noch in 2009 Ihr Fahrzeug durch einen Kfz-Meisterbetrieb nachrüsten und beantragen Sie unverzüglich die Prämie.

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