Epoxidharz: So beurteilen Sie als Sicherheitsfachkraft die Gefahren richtig
Epoxidharze sind heute aus vielen Produktionsbetrieben nicht mehr wegzudenken. Dank ihrer vielfältigen Einsatzgebiete haben sie sich einen festen Platz in der Produktion erworben.
Als Sicherheitsfachkraft müssen Sie die möglichen Gefahren erkennen, die von diesen Harzen ausgehen.
Was sind Epoxidharze und wo kann ich damit in Kontakt kommen?
Epoxidharze sind Flüssigkunststoffe, die im Allgemeinen aus 2 Komponenten bestehen: dem Epoxidharz und dem Harter. Die Epoxidharze harten nach dem Mischen zu unschmelzbaren, duroplastischen Werkstoffen mit hervorragenden technischen Eigenschaften aus. Demzufolge sind die Anwendungsgebiete in Industrie und Handwerk sehr vielseitig. Sie kommen z. B. im Automobil- und Flugzeugbau, in der Raumfahrttechnik, bei der Rotorblattherstellung für Windkraftanlagen und bei der Herstellung von Sportgeraten zum Einsatz. In zahlreichen Unternehmen kommen Mitarbeiter deshalb mit diesen Harzen in Berührung: Zum Beispiel bei der Rotorblattfertigung für Windkraftanlagen, im Baunebengewerbe, aber auch in Ausbildungseinrichtungen (Bau, Metallverarbeitung), Werkstatten und kirchlichen Einrichtungen (z. B. Werkstattbereiche).
Welche Auswirkungen haben Epoxidharze auf die Gesundheit?
Wesentliche Gefahrenquellen sind die bei der Verarbeitung vorliegenden sehr reaktiven Einzelkomponenten, die insbesondere irritative und allergische Hauterkrankungen auslosen können. Nicht vollständig ausgehärtete Epoxidharze, deren Harter sowie reaktive Verdünner sind zum Teil sehr starke Allergene. Deshalb sind allergische Kontaktekzeme am häufigsten. Gelegentlich treten durch flüchtige Komponenten und Schleifstaube auch Reizungen der Schleimhäute und Bronchialasthma auf. Veratzungen und Vergiftungen sind selten. Vollständig ausgehartete Epoxidharze sind dagegen gesundheitlich ungefährlich.
Was macht Epoxidharze so gefährlich?
Mitarbeiter, die keine Schutzmaßnahmen (siehe unten) ergreifen, entwickeln sehr schnell stark juckende Ekzeme und Allergien. Eine einmal erworbene Allergie erlischt meist ein Leben lang nicht wieder, d. h., jeder erneute Kontakt zum Harz führt zu einem neuen Krankheitsschub. Ein neuer Allergieschub kann selbst dann ausgelost werden, wenn sich ein von einer Allergie betroffener Mitarbeiter nur in Räumen aufhält, in denen Epoxidharz verarbeitet wird. Das heißt, eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz ist weitgehend ausgeschlossen.
TIPP: Denken Sie an die Aufnahme der Epoxidharze in das Verzeichnis der im Betrieb verwendeten und bei der Fertigung entstehenden Gefahrstoffe!
Wie kann die Gesundheitsgefährdung durch Epoxidharze reduziert werden?
Als Sicherheitsfachkraft sollten Sie den Arbeitgeber auf seine Pflichten aufmerksam machen. Das heißt, er muss vor dem Einsatz eines Epoxidharzproduktes dafür sorgen, dass die hierdurch bedingte Gefahrdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die in der Gefahrdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen
1. Ersatzstoffprüfung/Ersatzverfahren Vor der Entscheidung für Epoxidharze ist grundsätzlich zu prüfen, ob das gleiche Resultat auch mit einem weniger gefährlichen Produkt erreicht werden kann.
2. Technische und organisatorische SchutzmaßnahmenDie Beschäftigten müssen von Ihnen anhand einer Betriebsanweisung über die auftretenden Gefährdungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden Bei Arbeiten in Räumen oder mit lösemittelhaltigen Epoxidharzen sollte für ausreichend Lüftung gesorgt werden. Wichtig ist es, die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - z. B. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G24 ("Hauterkrankungen") - durchzuführen.
3. Persönliche Schutzausrüstung/ persönliche Hygiene
Schutzkleidung: Bei Arbeiten mit Epoxidharz müssen die Mitarbeiter entsprechende Schutzkleidung tragen. Dies können (zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung) Einweg-Overalls, chemikalienbeständige lange Schürzen, Überzieher, Ärmelschoner, Stiefel oder Ähnliches sein.
Wichtig: Kleidungsstücke, die mit Epoxidharz verunreinigt wurden, sind umgehend zu wechseln. Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht mit Straßenkleidung in Berührung kommen.
Augen- und Gesichtsschutz: Beim Mischen der Komponenten oder bei der Gefahr von Spritzern müssen die Mitarbeiter unbedingt eine Schutzbrille tragen. Bei Arbeiten über Kopf, bei der Spritzverarbeitung oder der Rissverpressung: Einsatz einer Vollschutzbrille/ Gesichtsschutzschild.
Atemschutz: Ob Atemschutzkleidung erforderlich ist, kommt auf Ihre Gefährdungsbeurteilung an. Beim "normalen" Einsatz von Epoxidharz ist dies nicht erforderlich.
Handschuhe: Beim Umgang mit Epoxidharzprodukten müssen Schutzhandschuhe getragen werden.
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