Geringfügige Lockerung bei der Chemikalien-Richtlinie
Da sich der EU-Umweltausschuss gegen eine Lockerung der Chemikalien-Richtlinie ausgesprochen hat, wird es auch zukünftig bei den bisher geltenden Regelungen zur Sicherheitsprüfung von Chemikalien bleiben.
Ursprünglich war geplant, für Substanzen mit einer Jahresproduktion von maximal 100 Tonnen Erleichterungen zuzulassen. Damit wäre nur noch knapp jede 4. von den ursprünglich vorgesehenen 30.000 Chemikalien unter die neuen strengeren Prüfbestimmungen gefallen. Als Kompromiss wurde nun ein Schwellenwert für Erleichterungen auf 10 Jahrestonnen festgelegt.REACH wird abschließend im Frühjahr 2006 von der EU beschlossen werden. Sollten sich Parlament und Rat jedoch nicht auf einen Kompromiss einigen, wäre ein Vermittlungsverfahren notwendig und bis zur endgültigen Verabschiedung könnte noch ein weiteres Jahr vergehen. Solange bleibt es für Ihr Unternehmen bei den bisher geltenden Regelungen.
Achtung: Diese Regeln sollten Sie auch tunlichst einhalten, denn Verstöße gegen Chemikalien-Verordnungen werden jetzt schärfer geahndet. Bereits am 10.8.2005 hat das Bundeskabinett die Änderung der Chemikalien- Straf- und Bußgeldverordnung beschlossen. Diese Verordnung dient dazu, Verstöße gegen die Chemikalien- Verordnungen mit Strafen oder Bußgeldern ahnden zu können, z. B. unsachgemäße Handhabung oder Lagerung.
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