Was müssen wir bei Sicherheitsunterweisungen für ausländische Beschäftigte beachten
In unserem mittelständischen Unternehmen (Metallverarbeitung) arbeiten auch einige ausländische Kollegen, die nur schlecht Deutsch sprechen.
Zwar nehmen auch sie an den vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen teil, die ich als Sicherheitsfachkraft für alle Beschäftigten durchführe, aber ich bin nicht sicher, ob sie wirklich alles verstehen. Dieselbe Befürchtung habe ich bei Betriebsanweisungen und anderen schriftlichen Verhaltensregeln. Wie verhalte in mich in dieser Situation richtig?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und anderen einschlägigen Vorschriften hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitnehmer über mit ihrer Tätigkeit verbundene Gesundheitsgefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Das gilt ohne Einschränkungen auch für Beschäftigte, die die deutsche Sprache nur eingeschränkt beherrschen – denn auch sie müssen geschützt werden und dürfen umgekehrt auch nicht andere aus Unwissenheit in Gefahr bringen.
Deshalb sollten Sie Folgendes tun:
Grundsätzlich gilt für alle Unterweisungen, dass die Teilnehmer den Inhalt der Unterweisung noch einmal mit ihren eigenen Worten wiedergeben sollen – denn so können Sie kontrollieren, ob sie alles verstanden haben. Im Fall Ihrer ausländischen Kollegen ist dies ganz besonders wichtig. Auch wenn sie nur holprig Deutsch sprechen, haken Sie deshalb so lange nach, bis Sie sicher sind, dass alles „sitzt“. Wenn Sie auch nur das Gefühl haben, dass dies bei einem Kollegen nicht der Fall ist, müssen Sie das Ihrem Chef melden. Denn nach § 7 der BGVA1 (Prävention) darf der Arbeitgeber Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Dies sollte er am besten schon bei der Einstellung der Arbeitnehmer berücksichtigen. Falls möglich, setzen Sie ausländische Kollegen, die schon besser Deutsch können, bei Ihren Unterweisungen als „Übersetzer“ ein. Kontrollieren Sie auch, ob die ausländischen Kollegen die Betriebsanweisungen verstanden haben, besonders die Sicherheitsvorschriften. Wenn nicht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sie in die Sprache(n) der Kollegen übersetzen zu lassen – so wie in jeder Straßenbahn die Strafen gegen Schwarzfahrer mehrsprachig ausgehängt sind. Andernfalls gilt auch hier: den Chef informieren.
| TIPP: Benennen Sie für Beschäftigte mit weniger guten Deutschkenntnissen einen erfahrenen, gut Deutsch sprechenden Landsmann als „Sicherheitspaten“, der die Aufgabe hat, sie in Arbeitsschutzfragen zu beraten und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. |
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