Gefahrstoffe: REACH - Unternehmen können Chemikalien online melden
Nach der CLP-Verordnung (CLP für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) müssen chemische Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden.
Ziel der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.
Meldepflicht für REACH jetzt auch online erfüllbar
Sie können Ihrer Meldepflicht jetzt auch mit einem Online-Formular nachkommen. Ausführliche Informationen und Anleitungen dazu finden Sie unter dem folgenden Link (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin):
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