Arbeitsstättenverordnung: Schutz vor UV-Strahlung ist Arbeitgeberpflicht
Die Nachricht ist nicht neu: Wer regelmäßig im Freien arbeitet, ist in überdurchschnittlichem Maß UV-Strahlung ausgesetzt und trägt damit ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Auch bekannt ist, dass die Haut in gewissem Umfang einen Eigenschutz gegen UV-Strahlung aufbauen kann.
Wie groß dieser Schutz aber tatsächlich ist, war bisher nicht ausreichend untersucht. Dies hat jetzt ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Studie nachgeholt. Quintessenz der Studie: Der Eigenschutz der Haut ist so gering, dass er den Arbeitgeber nicht davon entbindet, Schutzvorkehrungen für seine Mitarbeiter zu treffen.
Eigenschutz der Haut gegen UV-Strahlung nur minimal
Zunächst wurde der Eigenschutz der Haut bei Beschäftigten mit ständiger Tätigkeit im Freien im Verlauf eines Jahres untersucht. Die Hauttypen I bis III, zu denen mehr als 90 Prozent der Beschäftigten zählen, entwickelten keinen so hohen Hauteigenschutz, dass dieser einen Sonnenbrand verhinderte. Der Eigenschutz der Haut stieg lediglich um den Faktor 1,5 – vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor 1,5. Bei Personen, deren Haut stärker pigmentiert ist und die ihren Rücken in der Freizeit häufig der Sonne aussetzen, stieg der Eigenschutz auf das Niveau eines Lichtschutzfaktors 2. Diese Hautreaktion zeigten auch Probanden der Vergleichsgruppe, Büroarbeiter, nach einem dreiwöchigen Sommerurlaub.
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Ohne zusätzlichen Schutz ist Sonnenbrandrisiko immer vorhanden
Bisher wurde angenommen, dass sich Lichtschwielen bilden, wenn man sich regelmäßiger der Sonne aussetzt. Diese Verdickungen der oberen Hautschichten (Epidermis) sollen ein Eindringen von UV-Strahlung in tiefere Hautschichten verhindern. Die Studie der BAuA widerlegt diese Annahme jedoch: Unterhalb der individuellen Sonnenbrandschwelle wird die Bildung von Lichtschwielen nicht ausgelöst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haut auch durch regelmäßigen Aufenthalt im Freien nur geringfügig „abgehärtet“ wird. Ein latentes Sonnenbrandrisiko besteht immer.
Erbsubstanz (DNA) wird durch UV-Strahlung geschädigt
Bis es zum, wenn auch minimalen, Anstieg der Eigenschutzleistung der Haut gegenüber UV-Strahlung kommt, wird die Erbsubstanz (DNA) erheblich geschädigt. Welches Ausmaß diese Schäden tatsächlich haben, müssen weitere Studien klären. Das Forschungsprojekt der BAuA hat also gezeigt, dass der Arbeitgeber nicht auf die Eigenschutzreaktion der Haut verweisen kann, um auf Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu verzichten. Stattdessen müssen wirksame Schutzkonzepte entwickelt werden. Neben organisatorischen Maßnahmen zur UV-Expositionsreduktion sind Komponenten für den Haut- und Augenschutz unumgänglich. Wenn es ein solches Konzept in Ihrem Betrieb noch nicht gibt, sollten Sie die Erstellung jetzt unbedingt nachholen.
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