Arbeitsstättenverordnung: Neue TR zur Explosionsvermeidung
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen gerade an Ihrem Schreibtisch und lesen die neuste Ausgabe des „Arbeitsschutz aktuell“. Da werden Sie durch einen lauten Knall aufgeschreckt.
Sofort fällt Ihnen die neue Lackieranlage ein und Sie sehen einen Rauchpilz über dem Nachbargebäude aufsteigen. Im selben Moment stellen Sie sich die Frage: „Habe ich etwas falsch gemacht?“
Arbeitsstättenverordnung: Technische Regel rechtswirksam
Lange hat sie auf sich warten lassen, jetzt ist sie da: die neue Technische Regel für Betriebssicherheit „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Teil 3: Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ (TRBS 2152-3). Sie wurde am 20.11.2009 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und ist seitdem rechtswirksam. Wenden Sie diese Regel an, können Sie davon ausgehen, dass Sie die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen. Weichen Sie hingegen davon ab, müssen Sie z. B. durch Tests, Versuche usw. nachweisen, dass Ihre Individuallösung genauso wirksam ist wie die in der TRBS beschriebenen Lösungen und dies schriftlich dokumentieren. Die wichtigsten Inhalte der recht umfangreich geratenen Regel (42 Seiten) haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Arbeitsstättenverordnung: Explosionsschutz setzt Umsetzung von Maßnahmenbündel voraus
Die TRBS konkretisiert die BetrSichV im Hinblick auf die in ihrem Titel angesprochenen Gefährdungen. Sie ist Teil eines „Explosionsschutzpakets“, das neben der TRBS 2152-3 auch die TRBS 2152 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines“, die TRBS 2152-1 „Beurteilung der Explosionsgefährdung“, die TRBS 2152-2 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ und die TRBS 2152-4 „Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes“ umfasst. Wirksamer Explosionsschutz setzt also immer die Umsetzung des gesamten dort beschriebenen Maßnahmenbündels voraus.
1. Ermitteln Sie die möglichen Zündquellen
Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre z. B. ein Gas-Luft-Gemisch kann nur zu einer Explosion führen, wenn eine wirksame Zündquelle vorhanden ist. „Wirksam“ ist eine Zündquelle immer in Bezug auf die zu betrachtende explosionsfähige Atmosphäre: Je nach Art des Gemischs kann die Entzündung im einen Fall z. B. schon durch einen Funken, im anderen Fall erst durch hohe Hitzeeinwirkung ausgelöst werden. Mögliche Zündquellen können z. B. sein:
- heiße Oberflächen
- Flammen und heiße Gase
- mechanisch erzeugte Funken
- elektrische Anlagen
- statische Elektrizität
- elektromagnetische Felder
Tipp: Prüfen Sie grundsätzlich immer, ob Arbeitsmittel mit Zündquellen aus dem betrachteten explosionsgefährdeten Bereich verlagert werden können.
Wie Sie Explosionskennwerte ermitteln und das Wirksamwerden vom Zündquellen verhindern, lesen Sie weiter unten im 2. Teil dieses Newsletters.
2. Ermitteln Sie die Explosionskennwerte
Stellen Sie als Nächstes die für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kennwerte (STK) der Stoffe fest. Nur so können Sie (im nächsten Schritt) beurteilen, welche
Zündquellen in Bezug auf diese Stoffe tatsächlich wirksam werden können. Die wichtigsten Kennwerte sind
- bei allen Stoffen UEG (unterer Explosionsgrenzwert) und OEG (oberer Explosionsgrenzwert),
- bei Flüssigkeiten zusätzlich der Flammpunkt und
- bei Stäuben Korngrößenverteilung und Dichte sowie der Schwelpunkt.
Tipp: Für viele Stoffe finden Sie die STK z. B. in Gefahrstoffdatenbanken im Internet, z. B. im Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de/bgia/stoffdatenbank).
Arbeitsstättenverordnung: Verhindern Sie das Wirksamwerden von Zündquellen
Nun geht es darum, das Wirksamwerden möglicher Zündquellen sicher zu verhindern. Art und Umfang Ihrer dazu notwendigen Maßnahmen richten sich nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und nach der Art der vorhandenen Zündquellen. Bestimmen Sie daher für Ihre explosionsgefährdeten Bereiche die Explosionsschutzzonen. Prüfen Sie dann schließlich in Kapitel 5 der TRBS 2152-3, welche der zahlreichen dort vorgestellten Beispiele und Hinweise für Schutzmaßnahmen je nach Ex-Schutz-Zone und vorliegenden Zündquellen auf Ihre betrieblichen Abläufe und Gegebenheiten übertragbar sind. Die Vorschläge reichen von der Auswahl explosionsgeschützter Arbeitsmittel über Sicherheitsabstände etwa zu heißen Oberflächen bis hin zu Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen durch Blitzschlag. Wenn Sie alle diese Maßnahmen und Vorkehrungen anwenden, bin ich mir sicher, dass Sie auch zukünftig bei der Lektüre unseres Newsletters von keiner Explosion gestört werden.
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